Vermeintlicher Sturz stellt sich als Tötungsdelikt dar
Jun 12th, 2010 | By Stadtschreiber MUCPORTAL | Category: LOKALTHEMEN MUCPORTAL [ heute in münchen ]MÜNCHEN – Neuperlach Am Dienstag, 01.06.2010, in der Früh, verständigte eine 21-jährige Serbin den Notarzt und gab an, gestürzt zu sein. Gegen 03.00 Uhr lieferte der Notarzt die Verletzte, die mittlerweile bewusstlos war, in ein Münchner Krankenhaus ein. Von da an befand sie sich auf der Intensivstation im Koma. Die Polizei war zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingebunden.
In den Nachmittagsstunden verständigte der behandelnde Arzt die Kriminalpolizei, da die festgestellte schwere Kopfverletzung und andere Befunde seiner Meinung nach auf stumpfe Gewalt hindeuten. Von da an übernahm die Münchner Mordkommission zur Abklärung des Sachverhalts die weiteren Ermittlungen. Es wurden im weiteren Verlauf Familienangehörige und der 22-jährige serbische Lebensgefährte der Verletzten vernommen. Darüber hinaus erfolgte eine Begutachtung durch einen Arzt vom Institut für Rechtsmedizin. Die Aussagen des Lebensgefährten deckten sich mit dem Notruf der Verletzten. Demnach soll sie zu Hause gestürzt sein und sich dabei die Kopfverletzung zugezogen haben.
Am Mittwoch, 09.06.2010, erlag die 21-jährige Münchnerin ihren Verletzungen. Im Rahmen weiterer Vernehmungen erhärtete sich an diesem Tag der Tatverdacht gegen den 22-jährigen Lebensgefährten, so dass durch den zuständigen Staatsanwalt der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft München I ein Haftbefehl wegen Totschlags gegen diese Person erwirkt werden konnte.
Noch am späten Nachmittag des gleichen Tages wurde der Beschuldigte vor dem Wohnanwesen von Bekannten in Neuperlach festgenommen. In den Abendstunden führten Beamte der Münchner Mordkommission die Beschuldigtenvernehmung durch. Dabei räumte der Tatverdächtige ein, seine Lebensgefährtin in Folge eines Streites gegen die Wand gestoßen zu haben. Anlass zu dem Streit sei die Tatsache gewesen, dass er Geld der Familie für Automatenspiele ausgeben wollte.
Eine Obduktion der Geschädigten ergab als Todesursache eine massive rechtsseitige Hirneinblutung. Dieser Befund deckt sich im wesentlichen mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen.
Die vier gemeinsamen Kinder der beiden befinden sich in Abstimmung mit dem Jugendamt derzeit noch bei Angehörigen.
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